WERTNOTIZ · REFERENZ
Wichtige Zahlen 2026 auf einen Blick
Grundfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Mindestlohn, Kindergeld und weitere zentrale Werte – alle an einem Ort, mit weiterführenden Lexikonartikeln, wo vorhanden.
Stand: 26. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen.
Steuern & Freibeträge
- Grundfreibetrag: 12.348 € (Alleinstehende) · 24.696 € (zusammen veranlagte Ehe-/Lebenspartner) — mehr zum Grundfreibetrag
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € pro Person · 2.000 € bei Zusammenveranlagung — mehr zum Sparer-Pauschbetrag
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € — mehr zu Werbungskosten
- Entfernungspauschale: 0,38 € je Kilometer ab dem 1. Kilometer; Höchstbetrag grundsätzlich 4.500 €/Jahr – dieser Deckel gilt nicht uneingeschränkt, etwa bei Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw — mehr zu Werbungskosten
- Solidaritätszuschlag-Freigrenze: 20.350 € (Grundtarif) · 40.700 € (Splittingverfahren), Zuschlagsatz 5,5 % — mehr zum Solidaritätszuschlag
Sozialversicherung & Grundsicherung
- Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung: 5.812,50 €/Monat · 69.750 €/Jahr
- Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung (allgemein): 8.450 €/Monat · 101.400 €/Jahr
- Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung: 10.400 €/Monat · 124.800 €/Jahr
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (allgemein): 6.450 €/Monat · 77.400 €/Jahr – eigenständige Rechengröße, nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln
- Regelbedarf Grundsicherung für Arbeitsuchende: 563 €/Monat für Alleinstehende
Löhne & Beschäftigung
- Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 €/Stunde
- Minijob-Grenze: 603 €/Monat · 7.236 €/Jahr
- Midijob-Übergangsbereich: 603,01 € bis 2.000 €/Monat
Familie
- Kindergeld: 259 €/Monat je Kind
- Freibeträge für Kinder insgesamt: 9.756 € (Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung)
Rente & Vorsorge
- Aktueller Rentenwert: 42,52 € je Entgeltpunkt (seit 1. Juli 2026) — mehr zum Rentenwert
- Arbeitnehmer-Sparzulage: 20 % auf VL bis 400 €/Jahr (max. 80 €) bei Vermögensbeteiligungen · 9 % auf VL bis 470 €/Jahr (max. 43 €) bei Bausparen; Einkommensgrenzen 40.000 € (Einzelveranlagung) / 80.000 € (Zusammenveranlagung) — mehr zur Arbeitnehmer-Sparzulage
Quellen: § 32a EStG, § 20 Abs. 9 EStG, Solidaritätszuschlaggesetz, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Bundesregierung – Mindestlohn, Deutsche Rentenversicherung – Werte der Rentenversicherung.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuer-, Sozialversicherungs- oder Rechtsberatung. Werte werden jährlich angepasst; bitte vor wichtigen Entscheidungen die aktuellen amtlichen Quellen prüfen.