WERTNOTIZ · REFERENZ

Wichtige Zahlen 2026 auf einen Blick

Grundfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Mindestlohn, Kindergeld und weitere zentrale Werte – alle an einem Ort, mit weiterführenden Lexikonartikeln, wo vorhanden.

Stand: 26. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen.

Steuern & Freibeträge

  • Grundfreibetrag: 12.348 € (Alleinstehende) · 24.696 € (zusammen veranlagte Ehe-/Lebenspartner) — mehr zum Grundfreibetrag
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € pro Person · 2.000 € bei Zusammenveranlagung — mehr zum Sparer-Pauschbetrag
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € — mehr zu Werbungskosten
  • Entfernungspauschale: 0,38 € je Kilometer ab dem 1. Kilometer; Höchstbetrag grundsätzlich 4.500 €/Jahr – dieser Deckel gilt nicht uneingeschränkt, etwa bei Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw — mehr zu Werbungskosten
  • Solidaritätszuschlag-Freigrenze: 20.350 € (Grundtarif) · 40.700 € (Splittingverfahren), Zuschlagsatz 5,5 % — mehr zum Solidaritätszuschlag

Sozialversicherung & Grundsicherung

  • Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung: 5.812,50 €/Monat · 69.750 €/Jahr
  • Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung (allgemein): 8.450 €/Monat · 101.400 €/Jahr
  • Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung: 10.400 €/Monat · 124.800 €/Jahr
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze (allgemein): 6.450 €/Monat · 77.400 €/Jahr – eigenständige Rechengröße, nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln
  • Regelbedarf Grundsicherung für Arbeitsuchende: 563 €/Monat für Alleinstehende

Löhne & Beschäftigung

  • Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 €/Stunde
  • Minijob-Grenze: 603 €/Monat · 7.236 €/Jahr
  • Midijob-Übergangsbereich: 603,01 € bis 2.000 €/Monat

Familie

  • Kindergeld: 259 €/Monat je Kind
  • Freibeträge für Kinder insgesamt: 9.756 € (Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung)

Rente & Vorsorge

  • Aktueller Rentenwert: 42,52 € je Entgeltpunkt (seit 1. Juli 2026) — mehr zum Rentenwert
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: 20 % auf VL bis 400 €/Jahr (max. 80 €) bei Vermögensbeteiligungen · 9 % auf VL bis 470 €/Jahr (max. 43 €) bei Bausparen; Einkommensgrenzen 40.000 € (Einzelveranlagung) / 80.000 € (Zusammenveranlagung) — mehr zur Arbeitnehmer-Sparzulage

Quellen: § 32a EStG, § 20 Abs. 9 EStG, Solidaritätszuschlaggesetz, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Bundesregierung – Mindestlohn, Deutsche Rentenversicherung – Werte der Rentenversicherung.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuer-, Sozialversicherungs- oder Rechtsberatung. Werte werden jährlich angepasst; bitte vor wichtigen Entscheidungen die aktuellen amtlichen Quellen prüfen.