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FINANZLEXIKON · STEUERN & FÖRDERUNG

Arbeitnehmer-Sparzulage einfach erklärt

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung für bestimmte vermögenswirksame Leistungen. Entscheidend sind vor allem die Anlageform und das zu versteuernde Einkommen.

Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage fördert bestimmte vermögenswirksame Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz. Sie wird zusätzlich zur eigentlichen Sparleistung gewährt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Zulage ist damit von einer freiwilligen oder tarifvertraglichen Arbeitgeberleistung zu unterscheiden: Vermögenswirksame Leistungen sind die Einzahlung in den Vertrag, die Arbeitnehmer-Sparzulage ist die staatliche Förderung bestimmter begünstigter Einzahlungen.

Welche Einkommensgrenzen gelten 2026?

  • 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung
  • 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Zusammenveranlagung

Wichtig: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Dadurch kann das Bruttoeinkommen deutlich über der gesetzlichen Grenze liegen und trotzdem noch ein Anspruch bestehen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 20 Prozent auf begünstigte vermögenswirksame Leistungen bis höchstens 400 Euro pro Jahr bei bestimmten Vermögensbeteiligungen – maximal 80 Euro Sparzulage.
  • 9 Prozent auf begünstigte vermögenswirksame Leistungen bis höchstens 470 Euro pro Jahr bei Bausparen und bestimmten wohnungswirtschaftlichen Anlagen – rechnerisch 42,30 Euro, gesetzlich aufgerundet maximal 43 Euro.

Wer beide Förderbereiche über entsprechend begünstigte Anlagen nutzt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann insgesamt bis zu 123 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr erhalten.

Wie wird die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird grundsätzlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt. Die für die Förderung benötigten Daten zur vermögenswirksamen Anlage werden vom Anbieter beziehungsweise Anlageinstitut nach den gesetzlichen Vorgaben elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

Das Finanzamt prüft anschließend, ob die Einkommensgrenzen und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, und setzt die Zulage fest.

Wann wird die Zulage ausgezahlt?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nicht als monatlicher Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Bei vielen begünstigten Anlageformen wird sie zunächst festgesetzt und nach Ablauf der gesetzlichen Sperr- oder Bindungsfrist an das Anlageinstitut überwiesen beziehungsweise dem begünstigten Vertrag gutgeschrieben.

Ein einfaches Beispiel

Eine Arbeitnehmerin lässt 2026 insgesamt 400 Euro vermögenswirksam in eine förderfähige Vermögensbeteiligung einzahlen. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter 40.000 Euro. Sind auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt, beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 20 Prozent von 400 Euro = 80 Euro.

Bei zusätzlichen 470 Euro in einer begünstigten wohnungswirtschaftlichen Anlage können weitere 43 Euro hinzukommen. Insgesamt wären damit bis zu 123 Euro Förderung möglich.

Typische Missverständnisse

  • Bruttogehalt und zu versteuerndes Einkommen bei der Einkommensgrenze verwechseln
  • Arbeitgeber-VL und staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage gleichsetzen
  • annehmen, jede VL-Anlage sei automatisch förderfähig
  • davon ausgehen, die Zulage werde monatlich mit dem Gehalt ausgezahlt
  • die jährlichen Förderhöchstbeträge mit einer allgemeinen VL-Höchstgrenze verwechseln

Verwandt: Vermögenswirksame Leistungen · Sparplan · Einkommensteuer

Quellen: § 13 Fünftes Vermögensbildungsgesetz, § 6 Vermögensbildungs-Durchführungsverordnung und Bundesministerium der Finanzen – Arbeitnehmer-Sparzulage.

Stand: 24. September 2026.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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