FINANZLEXIKON · STEUERN & FÖRDERUNG
Einkommensteuer einfach erklärt
Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen.
Wer ist grundsätzlich betroffen?
Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sind grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Für andere Fälle gelten besondere Regeln.
Einkommensteuer oder Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart neben der Einkommensteuer, sondern eine besondere Erhebungsform bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Ein einfaches Beispiel
Wer als Arbeitnehmer 45.000 € Bruttoarbeitslohn erhält, versteuert nicht automatisch genau diesen Betrag. Für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen maßgeblich, das sich erst nach den gesetzlich vorgesehenen Abzügen und Berechnungsschritten ergibt.
Warum ist das zu versteuernde Einkommen wichtig?
Grundfreibetrag, Werbungskosten und weitere steuerliche Regelungen wirken nicht direkt auf das Bruttogehalt, sondern innerhalb der Einkommensteuerberechnung. Deshalb können zwei Personen mit gleichem Bruttolohn unterschiedliche steuerliche Ergebnisse haben.
Typische Fehler
- Einkommen mit Umsatz verwechseln
- Lohnsteuer als vollständig getrennte Steuer verstehen
- pauschale Aussagen ohne Blick auf den Einzelfall treffen
Verwandt: Lohnsteuer · Kapitalertragsteuer · Grundfreibetrag · Steuerklasse · Werbungskosten
Quellen: § 1 Einkommensteuergesetz
Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuerberatung.