FINANZLEXIKON · STEUERN & FÖRDERUNG
Grundfreibetrag einfach erklärt
Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass ein Teil des zu versteuernden Einkommens steuerfrei bleibt. Damit soll das steuerliche Existenzminimum geschützt werden.
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist Bestandteil des Einkommensteuertarifs. Bis zu dieser Grenze fällt auf das zu versteuernde Einkommen keine tarifliche Einkommensteuer an.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Dieses wird erst nach den steuerlich vorgesehenen Abzügen und Berechnungsschritten ermittelt.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Für den Veranlagungszeitraum 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Im Jahr 2025 lag er bei 12.096 Euro.
Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern wirkt der Splittingtarif so, dass der Grundfreibetrag im Ergebnis grundsätzlich doppelt berücksichtigt wird.
Was passiert, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird?
Wird der Grundfreibetrag überschritten, wird nicht plötzlich das gesamte Einkommen steuerpflichtig. Die Einkommensteuer wird nach dem progressiven Tarif berechnet. Der Grundfreibetrag bleibt in die Tarifberechnung eingebaut.
Ein einfaches Beispiel
Hat eine alleinstehende Person 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 12.000 Euro, fällt nach dem Grundtarif keine tarifliche Einkommensteuer an. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 13.000 Euro ergibt die Tarifformel des § 32a EStG vereinfacht rund 95 Euro tarifliche Einkommensteuer. Das Beispiel zeigt: Beim Überschreiten des Grundfreibetrags wird nicht plötzlich das gesamte Einkommen mit einem festen Steuersatz besteuert.
Typische Missverständnisse
- Grundfreibetrag und Bruttogehalt gleichsetzen
- annehmen, dass beim Überschreiten sofort das gesamte Einkommen besteuert wird
- Grundfreibetrag mit Sparer-Pauschbetrag oder anderen Freibeträgen verwechseln
- den Jahresbetrag ohne Blick auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum verwenden
Verwandt: Einkommensteuer · Lohnsteuer · Steuerklasse · Werbungskosten
Quellen: § 32a Einkommensteuergesetz und Bundesministerium der Finanzen – Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 sowie Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen
Stand: 24. September 2026.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuerberatung.