FINANZLEXIKON · STEUERN & FÖRDERUNG
Steuerklasse einfach erklärt
Die Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer ein Arbeitgeber während des Jahres vom Arbeitslohn einbehält. Sie sagt aber nicht automatisch aus, wie hoch die endgültige Einkommensteuer für das ganze Jahr ist.
Was ist eine Steuerklasse?
Für den Lohnsteuerabzug werden Arbeitnehmer in Deutschland in Steuerklassen eingereiht. Die Steuerklasse gehört zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen und beeinflusst damit vor allem die Höhe des laufenden monatlichen Steuerabzugs.
Wichtig: Die Steuerklasse verändert grundsätzlich nicht den gesetzlichen Einkommensteuertarif. Entscheidend für die endgültige Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen des gesamten Jahres und die persönliche steuerliche Situation.
Welche Steuerklassen gibt es?
- Steuerklasse I: vor allem für ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer, soweit keine andere Steuerklasse greift.
- Steuerklasse II: für Arbeitnehmer, bei denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist.
- Steuerklasse III: insbesondere für verheiratete Arbeitnehmer auf gemeinsamen Antrag, wenn der andere Ehegatte in Steuerklasse V eingereiht wird; außerdem in bestimmten gesetzlich geregelten Sonderfällen.
- Steuerklasse IV: grundsätzlich für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.
- Steuerklasse V: für den Ehegatten, wenn der andere Ehegatte auf gemeinsamen Antrag in Steuerklasse III eingereiht wird.
- Steuerklasse VI: grundsätzlich für den Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis.
Welche Möglichkeiten haben Ehepaare?
Verheiratete Arbeitnehmer, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, werden grundsätzlich in Steuerklasse IV eingeordnet. Je nach Situation kommen insbesondere die Kombinationen IV/IV, III/V oder IV/IV mit Faktor in Betracht.
Beim Faktorverfahren wird für beide Ehegatten Steuerklasse IV mit einem vom Finanzamt berechneten Faktor verwendet. Dadurch soll die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug genauer berücksichtigt werden.
Beeinflusst die Steuerklasse die endgültige Steuer?
Die Steuerklasse bestimmt in erster Linie, wie viel Lohnsteuer während des Jahres vorausgezahlt wird. Bei einer Einkommensteuerveranlagung wird anschließend die tatsächlich geschuldete Jahressteuer berechnet. Je nach zuvor einbehaltener Lohnsteuer kann sich deshalb eine Erstattung oder eine Nachzahlung ergeben.
Steuerklasse wechseln
Ein Wechsel der Steuerklasse ist in gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Ehegatten können beispielsweise gemeinsam die Kombination III/V beantragen oder das Faktorverfahren wählen. Der Wechsel von III oder V in IV ist nach § 38b EStG auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich; dann werden beide Ehegatten in Steuerklasse IV eingereiht.
Typische Missverständnisse
- eine günstigere monatliche Steuerklasse automatisch mit einer niedrigeren endgültigen Jahressteuer gleichsetzen
- Steuerklasse und Einkommensteuertarif verwechseln
- annehmen, Steuerklasse III/V sei 2026 bereits abgeschafft
- Steuerklasse VI als pauschal höchste endgültige Besteuerung verstehen
- das Faktorverfahren mit einem zusätzlichen Steuerfreibetrag verwechseln
Verwandt: Lohnsteuer · Einkommensteuer · Grundfreibetrag
Quellen: § 38b Einkommensteuergesetz, § 39f Einkommensteuergesetz und Lohnsteuer-Handbuch 2026 des Bundesministeriums der Finanzen.
Stand: 24. September 2026.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuerberatung.