FINANZLEXIKON · STEUERN & FÖRDERUNG
Kapitalertragsteuer einfach erklärt
Die Kapitalertragsteuer ist ein Steuerabzug, der bei bestimmten Kapitalerträgen direkt an der Quelle vorgenommen wird.
Wie funktioniert das?
Banken und andere auszahlende Stellen behalten bei steuerpflichtigen Kapitalerträgen grundsätzlich Kapitalertragsteuer ein und führen sie an die Finanzverwaltung ab, soweit keine Ausnahme greift. In den typischen Fällen des § 43a EStG beträgt der Steuerabzug 25 Prozent des Kapitalertrags; für einzelne gesetzlich geregelte Fälle gelten abweichende Sätze.
Zusammenhang mit Abgeltungsteuer
Bei vielen privaten Kapitalerträgen wirkt der Steuerabzug abgeltend. Deshalb werden Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer im Alltag oft eng miteinander verbunden.
Ein einfaches Beispiel
Erhältst du 1.000 € steuerpflichtige Kapitalerträge und greift kein Freistellungsauftrag oder anderer Ausnahmefall, beträgt der Kapitalertragsteuerabzug in einem typischen Fall 25 % beziehungsweise 250 € – zuzüglich gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer?
Kapitalertragsteuer beschreibt den Steuerabzug an der Quelle. Bei vielen privaten Kapitalerträgen hat dieser Abzug abgeltende Wirkung, weshalb im Alltag häufig von Abgeltungsteuer gesprochen wird. Beide Begriffe sind deshalb eng verbunden, aber nicht völlig identisch.
Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag einordnen →
Typische Fehler
- Kapitalertragsteuer und jede Form der Einkommensteuer gleichsetzen
- Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag verwechseln
- steuerliche Sonderfälle ignorieren
Verwandt: Abgeltungsteuer · Sparer-Pauschbetrag · Freistellungsauftrag · Verlustverrechnung
Quellen: § 43a Einkommensteuergesetz und § 32d Einkommensteuergesetz
Stand: 24. September 2026.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuerberatung.