FINANZLEXIKON · STEUERN & FÖRDERUNG
Freistellungsauftrag einfach erklärt
Mit einem Freistellungsauftrag weist du eine Bank oder einen Broker an, Kapitalerträge bis zum jeweils geltenden Sparer-Pauschbetrag ohne unmittelbaren Steuerabzug zu berücksichtigen.
Kurz erklärt
Erhältst du Zinsen, Dividenden oder andere steuerpflichtige Kapitalerträge, behält die Bank grundsätzlich Steuern ein. Ein Freistellungsauftrag kann diesen Abzug innerhalb des verfügbaren Pauschbetrags vermeiden. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt aktuell 1.000 Euro pro Person; bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern sind es gemeinsam 2.000 Euro.
Kann man mehrere Freistellungsaufträge haben?
Ja. Wer Konten oder Depots bei mehreren Instituten hat, kann den verfügbaren Betrag auf mehrere Anbieter verteilen. Insgesamt darf aber nur der jeweils geltende gesetzliche Höchstbetrag genutzt werden.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Dann kann die Bank auf steuerpflichtige Kapitalerträge direkt Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls weitere Abgaben einbehalten. Zu viel einbehaltene Steuer kann unter bestimmten Voraussetzungen später über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
Typische Fehler
- den Gesamtbetrag auf mehrere Institute über den zulässigen Höchstbetrag hinaus verteilen
- alte Freistellungsaufträge bei nicht mehr genutzten Banken vergessen
- Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung verwechseln
Verwandte Begriffe
Sparer-Pauschbetrag · Kapitalertragsteuer · Abgeltungsteuer · Dividende · Zins · Depot
Quellen: § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz – Sparer-Pauschbetrag und § 44a Einkommensteuergesetz – Freistellung vom Steuerabzug.
Stand: 24. September 2026.
Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung.