FINANZLEXIKON · STEUERN & FÖRDERUNG
Abgeltungsteuer einfach erklärt
Die Abgeltungsteuer ist eine besondere Form der Besteuerung bestimmter privater Kapitalerträge. Häufig behält die Bank die Steuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Kurz erklärt
Für viele private Kapitalerträge beträgt der gesonderte Einkommensteuertarif 25 Prozent. Erhältst du zum Beispiel Zinsen oder Dividenden, kann die Bank auf steuerpflichtige Erträge automatisch Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer einbehalten.
Welche Rolle spielt der Sparer-Pauschbetrag?
Kapitalerträge können bis zum jeweils geltenden Sparer-Pauschbetrag steuerlich begünstigt sein. Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass dieser Betrag bereits beim Steuerabzug berücksichtigt werden kann.
Wann kann eine Steuererklärung trotzdem relevant sein?
Zum Beispiel wenn kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag vorlag, Verluste verrechnet werden sollen oder eine individuelle steuerliche Prüfung günstiger sein könnte. Die Einzelheiten hängen vom persönlichen Fall und geltenden Steuerrecht ab.
Typische Fehler
- Abgeltungsteuer mit jeder Form von Einkommensteuer gleichsetzen
- Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigen
- Verlustverrechnung und mehrere Depots nicht im Blick haben
Häufige Fragen
Muss ich Kapitalerträge immer selbst in der Steuererklärung angeben?
Nicht zwingend. Bei inländischen Banken wird die Steuer häufig bereits direkt abgeführt. Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Erklärung erforderlich oder sinnvoll sein kann.
Verwandte Begriffe
Sparer-Pauschbetrag · Freistellungsauftrag · Kapitalertragsteuer · Dividende · Zins · Verlustverrechnung
Quellen: § 32d Einkommensteuergesetz und § 43a Einkommensteuergesetz.
Stand: 24. September 2026.
Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung.