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FINANZLEXIKON · STEUERN & FÖRDERUNG

Sparer-Pauschbetrag einfach erklärt

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Kurz erklärt

Zinsen, Dividenden und bestimmte andere Kapitalerträge können bis zum jeweils geltenden gesetzlichen Pauschbetrag steuerlich begünstigt sein. Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Banken diesen Betrag bereits beim Steuerabzug berücksichtigen können.

Wie funktioniert der Freibetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt aktuell 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern. Nur Kapitalerträge oberhalb des noch verfügbaren Pauschbetrags werden grundsätzlich steuerlich belastet. Wie hoch der Pauschbetrag aktuell ist, richtet sich nach dem geltenden Steuerrecht.

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist die steuerliche Regel. Der Freistellungsauftrag ist das praktische Instrument, mit dem du einer Bank oder einem Broker mitteilst, welchen Anteil davon sie berücksichtigen sollen.

Typische Fehler

  • Freistellungsaufträge insgesamt zu hoch verteilen
  • alte Aufträge bei nicht mehr genutzten Instituten vergessen
  • Pauschbetrag und vollständige Steuerfreiheit verwechseln

Häufige Fragen

Gilt der Sparer-Pauschbetrag nur für Zinsen?

Nein. Er betrifft verschiedene Einkünfte aus Kapitalvermögen, zum Beispiel auch Dividenden und bestimmte realisierte Kapitalerträge.

Quellen: § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz – Sparer-Pauschbetrag und § 44a Einkommensteuergesetz – Freistellungsauftrag.

Stand: 24. September 2026.

Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung.

WERTNOTIZ-EINORDNUNG

Vier Punkte, die du mitdenken solltest.

Kosten · Risiko · Bindung · Nächster Schritt

Nutze diese vier Fragen als kurze Prüflogik: Was kostet die Entscheidung insgesamt? Welche Nachteile oder Unsicherheiten bleiben? Wie leicht lässt sie sich später ändern? Und welche Zahl, Quelle oder Vertragsbedingung solltest du als Nächstes konkret prüfen?

Hinweis: Wertnotiz bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Finanz-, Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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