FINANZLEXIKON · STEUERN & FÖRDERUNG
Sparer-Pauschbetrag einfach erklärt
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Kurz erklärt
Zinsen, Dividenden und bestimmte andere Kapitalerträge können bis zum jeweils geltenden gesetzlichen Pauschbetrag steuerlich begünstigt sein. Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Banken diesen Betrag bereits beim Steuerabzug berücksichtigen können.
Wie funktioniert der Freibetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt aktuell 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern. Nur Kapitalerträge oberhalb des noch verfügbaren Pauschbetrags werden grundsätzlich steuerlich belastet. Wie hoch der Pauschbetrag aktuell ist, richtet sich nach dem geltenden Steuerrecht.
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist die steuerliche Regel. Der Freistellungsauftrag ist das praktische Instrument, mit dem du einer Bank oder einem Broker mitteilst, welchen Anteil davon sie berücksichtigen sollen.
Typische Fehler
- Freistellungsaufträge insgesamt zu hoch verteilen
- alte Aufträge bei nicht mehr genutzten Instituten vergessen
- Pauschbetrag und vollständige Steuerfreiheit verwechseln
Häufige Fragen
Gilt der Sparer-Pauschbetrag nur für Zinsen?
Nein. Er betrifft verschiedene Einkünfte aus Kapitalvermögen, zum Beispiel auch Dividenden und bestimmte realisierte Kapitalerträge.
Verwandte Begriffe
Freistellungsauftrag · Abgeltungsteuer · Kapitalertragsteuer · Dividende · Zins · Depot
Quellen: § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz – Sparer-Pauschbetrag und § 44a Einkommensteuergesetz – Freistellungsauftrag.
Stand: 24. September 2026.
Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung.