FINANZLEXIKON · KREDITE & SCHULDEN
Zinsbindung einfach erklärt
Die Zinsbindung ist der Zeitraum, in dem der vereinbarte Sollzins eines Kredits festgeschrieben ist.
Kurz erklärt
Bei einer Zinsbindung von zehn Jahren bleibt der Sollzins für diese zehn Jahre grundsätzlich unverändert. Danach kann für eine verbleibende Restschuld ein neuer Zinssatz gelten.
Warum gibt es eine Zinsbindung?
Sie schafft Planungssicherheit. Du kennst für den vereinbarten Zeitraum den Zinssatz und bei einem Annuitätendarlehen damit grundsätzlich auch die regelmäßige Rate.
Kurze oder lange Zinsbindung?
Eine längere Zinsbindung schützt länger vor steigenden Marktzinsen, kann aber je nach Marktphase mit einem höheren anfänglichen Sollzins verbunden sein. Eine kürzere Zinsbindung kann zunächst günstiger wirken, erhöht aber das Risiko, dass die Anschlussfinanzierung später teurer wird.
Ein einfaches Beispiel
Du finanzierst eine Immobilie über 200.000 € mit zehn Jahren Zinsbindung. Nach diesen zehn Jahren sind noch 150.000 € offen. Für diese Restschuld brauchst du eine Anschlussfinanzierung, falls du den Betrag nicht aus eigenen Mitteln zurückzahlen kannst.
Typische Fehler
- Zinsbindung mit Gesamtlaufzeit verwechseln: Der Kredit kann deutlich länger laufen.
- Restschuld nicht betrachten: Sie bestimmt, wie groß die spätere Anschlussfinanzierung wird.
- Nur auf den heutigen Zinssatz schauen: Planungssicherheit und Flexibilität gehören ebenfalls zum Vergleich.
Häufige Fragen
Was passiert nach Ende der Zinsbindung?
Ist noch Restschuld vorhanden, wird sie häufig über eine Anschlussfinanzierung weiterfinanziert. Dann gelten neue Konditionen.
Bleibt die Rate während der Zinsbindung immer gleich?
Bei einem klassischen Annuitätendarlehen grundsätzlich ja, solange keine vertraglichen Änderungen wie Tilgungssatzwechsel stattfinden.
Verwandte Begriffe
Restschuld · Anschlussfinanzierung · Sollzins · Effektivzins · Annuitätendarlehen · Tilgung
Gesetzliches Kündigungsrecht: Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins kann der Darlehensnehmer nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Eine spätere neue Vereinbarung über Rückzahlungszeit oder Sollzins kann den maßgeblichen Zeitpunkt verschieben.
Quellen: § 489 BGB – ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers und Verbraucherzentrale – Immobilienfinanzierung und Zinsbindung.
Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Kreditberatung.
