FINANZLEXIKON · KREDITE & SCHULDEN
Vorfälligkeitsentschädigung einfach erklärt
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein möglicher Ausgleich für die Bank, wenn ein festverzinster Kredit vor dem vereinbarten Ende zurückgezahlt wird und ihr dadurch Zinseinnahmen entgehen.
Kurz erklärt
Du möchtest einen Kredit deutlich früher vollständig ablösen. Hat die Bank Anspruch auf Ersatz ihres finanziellen Nachteils, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Ob das zulässig ist, hängt von Kreditart, Vertrag und gesetzlichen Regeln ab.
Wann kann sie relevant werden?
Besonders bei länger festgeschriebenen Immobilienkrediten kann eine vorzeitige vollständige Rückzahlung eine Entschädigung auslösen. Bei anderen Kreditarten gelten teilweise andere gesetzliche Grenzen und Berechnungsregeln.
Sondertilgung ist nicht dasselbe
Vertraglich vereinbarte Sondertilgungen können innerhalb des erlaubten Rahmens meist ohne Vorfälligkeitsentschädigung genutzt werden. Eine vollständige vorzeitige Ablösung ist davon zu unterscheiden.
Wann kann der Anspruch entfallen?
Das Gesetz kennt Fälle, in denen keine oder nur begrenzte Entschädigung verlangt werden kann. Auch fehlerhafte Vertragsangaben können relevant sein. Bei Immobilienkrediten bestehen zudem gesetzliche Kündigungsrechte nach bestimmten Zeitabläufen.
Typische Fehler
- vorzeitige Ablösung und Sondertilgung verwechseln
- nur den offenen Kreditbetrag betrachten und mögliche Ablösekosten ignorieren
- eine berechnete Entschädigung ungeprüft als zwingend ansehen
Häufige Fragen
Fällt bei jeder vorzeitigen Rückzahlung eine Entschädigung an?
Nein. Ob ein Anspruch besteht, hängt von Kreditart, Zeitpunkt, Vertragsgestaltung und gesetzlichen Ausnahmen ab.
Verwandte Begriffe
Sondertilgung · Zinsbindung · Restschuld · Kreditablösung · Anschlussfinanzierung · Sollzins
Weiterführender Wertnotiz-Ratgeber: Kredit schneller zurückzahlen →
Grenzen bei Allgemein-Verbraucherdarlehen: Nach § 502 Abs. 3 BGB darf die Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht überschreiten; liegt zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung höchstens ein Jahr, beträgt die Grenze 0,5 %. Zusätzlich darf sie nicht höher sein als die Sollzinsen, die bis zur vereinbarten Rückzahlung angefallen wären. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gelten diese pauschalen Grenzen nicht in gleicher Weise.
Quellen: § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung und § 500 BGB – vorzeitige Rückzahlung.
Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Kreditberatung.
