FINANZLEXIKON · VERSICHERUNGEN
Unfallversicherung einfach erklärt
Die private Unfallversicherung zahlt vor allem bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen eines Unfalls, unabhängig davon, ob dieser in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport passiert.
Kurz erklärt
Zentrale Leistung ist meist eine einmalige Kapitalzahlung bei bleibender Invalidität, deren Höhe sich nach dem Grad der Beeinträchtigung richtet.
Private oder gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften greift bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bestimmten Schulunfällen. Sie deckt Unfälle in der Freizeit grundsätzlich nicht ab. Genau diese Lücke soll eine private Unfallversicherung schließen.
Ein einfaches Beispiel
Bei einem Sturz beim Skifahren in der Freizeit erleidet eine Person eine dauerhafte Bewegungseinschränkung. Da es sich um keinen Arbeits- oder Wegeunfall handelt, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Eine private Unfallversicherung kann in diesem Fall je nach vereinbartem Invaliditätsgrad eine Kapitalleistung auszahlen.
Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift breiter, weil sie auch Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit absichert, die deutlich häufiger vorkommt als dauerhafte Unfallfolgen.
Typische Fehler
- Unfallversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung verwechseln
- Invaliditätsgrad und Gliedertaxe im Vertrag nicht prüfen
- annehmen, jeder Gesundheitsschaden sei automatisch ein Unfall im Sinne der Bedingungen
Verwandte Begriffe
Berufsunfähigkeitsversicherung · Deckungssumme · Welche Versicherungen braucht man wirklich?
Quellen: Verbraucherzentrale – Welche Versicherung brauche ich?.
Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Versicherungsberatung.
