FINANZLEXIKON · VERSICHERUNGEN
Tierhalterhaftpflichtversicherung einfach erklärt
Als Halter eines Tieres haftest du in Deutschland grundsätzlich für Schäden, die dein Tier verursacht – unabhängig davon, ob dich persönlich ein Verschulden trifft.
Kurz erklärt
Diese sogenannte Tierhalterhaftung gilt unabhängig vom eigenen Verschulden. Die private Haftpflichtversicherung schließt Schäden durch Hunde und viele andere Tiere meist aus, weshalb dafür eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll oder je nach Bundesland vorgeschrieben ist.
Für welche Tiere ist sie relevant?
Am bekanntesten ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde, da hier in mehreren Bundesländern eine Versicherungspflicht besteht. Auch für Pferde ist eine solche Versicherung üblich, da hier besonders hohe Schäden entstehen können.
Ein einfaches Beispiel
Ein Hund reißt sich beim Spaziergang los und verursacht einen Fahrradunfall, bei dem eine Person verletzt wird und das Fahrrad beschädigt wird. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt die daraus entstehenden Kosten im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme, auch wenn den Halter kein persönliches Verschulden trifft.
Typische Fehler
- annehmen, die private Haftpflichtversicherung decke automatisch auch das Haustier ab
- landesspezifische Versicherungspflicht für Hunde nicht prüfen
- Deckungssumme zu niedrig für mögliche Personenschäden wählen
Verwandte Begriffe
Deckungssumme · Selbstbehalt · Welche Versicherungen braucht man wirklich?
Quellen: § 833 BGB – Haftung des Tierhalters, Verbraucherzentrale – Welche Versicherung brauche ich?.
Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Form eine Versicherungspflicht besteht, regelt jedes Bundesland unterschiedlich.
