FINANZLEXIKON · VERSICHERUNGEN
Reisekrankenversicherung einfach erklärt
Die Reisekrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland und schließt damit eine Lücke, die die gesetzliche Krankenversicherung oft nicht abdeckt.
Kurz erklärt
Innerhalb der EU und einiger weiterer Länder gilt zwar meist ein Basisschutz über die gesetzliche Krankenversicherung, dieser entspricht aber oft nicht dem Leistungsniveau einer Behandlung wie in Deutschland üblich. Außerhalb Europas kann die Absicherung noch deutlich lückenhafter sein.
Was übernimmt eine Reisekrankenversicherung typischerweise?
- ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
- medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland
- Kosten für Schmerzbehandlung beim Zahnarzt
Ein einfaches Beispiel
Auf einer Fernreise außerhalb Europas erleidet eine Person einen Unfall und muss stationär behandelt werden. Ohne Reisekrankenversicherung müssten Behandlungskosten und ein eventuell nötiger Rücktransport privat getragen werden. Mit einer entsprechenden Versicherung übernimmt diese die vertraglich vereinbarten Kosten.
Worauf sollte man achten?
Wichtig sind vor allem eine ausreichend hohe Deckungssumme, der eingeschlossene Rücktransport sowie die genaue Definition, ab wann eine Reise als beendet gilt. Manche Tarife unterscheiden zwischen Einzelreisen und Jahresverträgen für mehrere Reisen.
Typische Fehler
- annehmen, die gesetzliche Krankenversicherung reiche überall im Ausland gleichwertig aus
- Rücktransport-Leistungen im Vertrag nicht prüfen
- bei häufigen Reisen jedes Mal einzeln statt über einen Jahresvertrag abschließen
Verwandte Begriffe
Deckungssumme · PKV-Beitrag · Welche Versicherungen braucht man wirklich?
Quellen: Verbraucherzentrale – Welche Versicherung brauche ich?.
Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Versicherungsberatung.
