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Minimalistisches Symbolbild zur Obliegenheit: Checkliste mit Häkchen in Schwarz-Weiß-Grau

FINANZLEXIKON · VERSICHERUNGEN

Obliegenheit einfach erklärt

Eine Obliegenheit ist eine Verhaltenspflicht, die Versicherte im Rahmen des Versicherungsvertrags einhalten müssen, ohne dass die Versicherung sie unmittelbar einklagen kann.

Kurz erklärt

Verstößt du gegen eine Obliegenheit, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar ganz verweigern.

Typische Obliegenheiten

  • wahrheitsgemäße Angaben bei Vertragsabschluss, etwa zu Gesundheit oder Vorschäden
  • Anzeige gefahrerhöhender Umstände während der Laufzeit
  • unverzügliche und vollständige Schadenmeldung
  • Schadenminderungspflicht, also zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung eines Schadens

Ein einfaches Beispiel

Nach einem Wasserschaden wird ein offener Wasserhahn zunächst nicht zugedreht, obwohl das ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Weil dadurch der Schaden unnötig größer wird, kann die Versicherung ihre Leistung wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht kürzen.

Vorsätzlich oder grob fahrlässig?

Wie stark eine Verletzung der Obliegenheit sich auf die Leistung auswirkt, hängt unter anderem davon ab, ob vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz häufig eher erhalten als bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Typische Fehler

  • Angaben im Antrag bewusst unvollständig oder falsch machen
  • Schäden verspätet oder unvollständig melden
  • naheliegende Maßnahmen zur Schadenbegrenzung unterlassen

Quellen: § 28 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit.

Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung.

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01 · KOSTEN

Was kostet die Entscheidung insgesamt – nicht nur auf den ersten Blick?

02 · RISIKO

Welche Nachteile, Schwankungen oder Unsicherheiten bleiben?

03 · BINDUNG

Wie leicht lässt sich die Entscheidung später ändern oder beenden?

04 · NÄCHSTER SCHRITT

Welche Zahl, Quelle oder Vertragsbedingung solltest du als Nächstes prüfen?


Hinweis: Wertnotiz bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Finanz-, Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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