FINANZLEXIKON · VERSICHERUNGEN
Obliegenheit einfach erklärt
Eine Obliegenheit ist eine Verhaltenspflicht, die Versicherte im Rahmen des Versicherungsvertrags einhalten müssen, ohne dass die Versicherung sie unmittelbar einklagen kann.
Kurz erklärt
Verstößt du gegen eine Obliegenheit, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar ganz verweigern.
Typische Obliegenheiten
- wahrheitsgemäße Angaben bei Vertragsabschluss, etwa zu Gesundheit oder Vorschäden
- Anzeige gefahrerhöhender Umstände während der Laufzeit
- unverzügliche und vollständige Schadenmeldung
- Schadenminderungspflicht, also zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung eines Schadens
Ein einfaches Beispiel
Nach einem Wasserschaden wird ein offener Wasserhahn zunächst nicht zugedreht, obwohl das ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Weil dadurch der Schaden unnötig größer wird, kann die Versicherung ihre Leistung wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht kürzen.
Vorsätzlich oder grob fahrlässig?
Wie stark eine Verletzung der Obliegenheit sich auf die Leistung auswirkt, hängt unter anderem davon ab, ob vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz häufig eher erhalten als bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Typische Fehler
- Angaben im Antrag bewusst unvollständig oder falsch machen
- Schäden verspätet oder unvollständig melden
- naheliegende Maßnahmen zur Schadenbegrenzung unterlassen
Verwandte Begriffe
Selbstbehalt · Deckungssumme · Hausratversicherung · Wohngebäudeversicherung
Quellen: § 28 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit.
Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung.
